Meldesystem und interne Meldestelle - das Gesamtpaket für Ihre Hinweisgeberschutz-Compliance!
Unser Leistungsangebot: Ein EU-rechtskonformes Hinweisgebersystem inklusive interner Meldestelle. In wenigen Minuten zur einfachen und sicheren Lösung zur Erfüllung des gesetzlichen Vorgaben.
Nach langer Vorbereitung wurde die EU-Whistleblower-Richtlinie durch das Hinweisgeberschutzgesetz in nationales Recht in Deutschland umgesetzt und trat bereits im Juni 2023 in Kraft. Damit sind Unternehmen und Institutionen zwingend verpflichtet, ein Meldesystem einzurichten, mit dem „Whistleblower“ Compliance-Verstöße melden und diese Hinweise entsprechend überprüft und behandelt werden können.
RegelRecht bietet Ihnen die sofortige, unkomplizierte, EU-rechtskonforme Erfüllung dieser Verpflichtungen an - mit unserer maßgeschneiderten Lösung aus Meldesystem und - optional - Besetzung der internen Meldestelle.
Was ist ein Meldesystem gemäß Hinweisgeberschutzgesetz?
Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt den Umgang mit Meldungen zu einer Vielzahl von Rechtsverstößen im Umfeld Ihres Unternehmens: Von Korruption über Geldwäsche, Verstöße gehen Datenschutzvorgaben bis zu Kinderarbeit in der Lieferkette: Sie müssen als Unternehmen in der Lage sein, entsprechende Hinweise entgegenzunehmen, ohne dass dem Hinweisgeber Nachteile entstehen. Aus diesem Grunde stellt das Gesetz einige hohe Anforderungen an Anonymität des Hinweisgebers bei gleichzeitiger Eröffnung von Kommunikationskanälen zwischen Hinweisgeber und Unternehmen - ohne eine spezialisierte Softwarelösung ist eine Erfüllung der Anforderungen schlicht nicht möglich.
Unser Meldesystem ermöglicht die Abgabe / Entgegennahme von Whistleblower-Meldungen in bis zu 27 Sprachen. Anonyme Kommunikation einfachste Umsetzung und höchste Sicherheit.
Gerne klären wir mit Ihnen gemeinsam, wie unsere Leistungen Sie bestmöglich unterstützen können.